Erzieher in der Jugendhilfe – Rädel (Kloster Lehnin) (m/w/d)
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Unsere Arbeit lebt von dem Einsatz und der Initiativkraft unserer Mitarbeitenden. Alle, die unseren Impuls unterstützen wollen, sind herzlich eingeladen sich einzubringen.
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Berufsbegleitendes Studium
Im Rahmen der Nachqualifizierung gibt es die Möglichkeit an der Diploma Hochschule ein berufsbegleitendes Studium im Studiengang „Soziale Arbeit“ zu absolvieren. Die Diploma Hochschule bietet den Studiengang als online-basiertes Fernstudium mit virtuellen Klassenzimmern als Realveranstaltungen an und ermöglicht somit ein Studium ohne Reiseaufwand, daher ergibt sich eine Regelstudienzeit von 8 Semester. Das Studium schließt mit einem Bachelor in „Sozialer Arbeit“ (staatlich anerkannt) ab.
Fort- und Weiterbildungen
Im Laufe der vergangenen Jahre konnten mehrere Weiterbildungsdurchgänge für „Sozialtherapeut:innen – Schwerpunkt Suchtkrankenhilfe im Integrativen Verfahren“ erfolgreich abgeschlossen werden. Es finden Fortbildungsreihen in „Traumapädagogik“ und darauf aufbauend, in einem festen Rhythmus, Fallsupervisionen statt. Interne Fort- und Weiterbildungen werden vornehmlich in den Bereichen Intervisionsarbeit, Fallbesprechungen und zu anthroposophischen Inhalten angeboten.
Fachkräfte aus dem Ausland
Bewerber:innen mit einem anerkannten Hochschulabschluss können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mindestens über Deutschkenntnisse auf B2 Niveau verfügen, einen Arbeitsvertrag haben, der Abschluss für den jeweiligen Bereich anerkannt oder anerkennungsfähig ist.
Sozialarbeiter:innen benötigen in Deutschland ebenfalls eine staatliche Anerkennung, hierfür ist es notwendig Seminare an einer deutschen Hochschule zu belegen, in den Fächern, die für die deutsche Praxis der Sozialen Arbeit relevant sind – wie beispielsweise Sozialpolitik, Sozialrecht, Verwaltungsrecht. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Seminare und einer supervidierten Praxis, kann eine Anerkennung beantragt werden. Eine Tätigkeit in der Einrichtung als eine Fachkraft mit vergleichbarer Qualifikation, kann auch ohne staatlicher Anerkennung erfolgen, dies muss der jeweilige Arbeitgeber /die jeweilige Arbeitgeberin bei den Behörden beantragen.