Art der Einrichtungen
Einrichtungen der freien Jugendhilfe (gem. § 2 Abs. 2, Ziffern 2, 4 und 6 SGB VIII), Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27ff SGB VIII), Stationäre Erziehungshilfe (§§ 34, 35a SGB VIII) und Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Aufnahmealter
Kinder, Jugendliche ab 13 Jahren und junge Volljährige.
Geschlechter gemischte Gruppen
Die jungen Menschen werden altersgemischt und koedukativ in der Gruppe betreut. Es handelt sich um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beider Geschlechter im Sinne des § 7 KJHG.
Ausschließende Kriterien
Junge Menschen mit starken geistigen oder körperlichen Behinderungen, wenn sie von den kognitiven und bewegungstherapeutischen Angeboten nicht profitieren können.
Groß Glienicke (Potsdam / Brandenburg)
Zwei Gruppen mit jeweils sieben Plätzen als Heimgruppen besonderer Prägung (Rund um die Uhr) mit ergänzenden Leistungen.
Campus Rädel (Brandenburg)
Vier Gruppen mit jeweils sieben Plätzen als Heimgruppen besonderer Prägung (Rund um die Uhr) mit ergänzenden Leistungen.
Kladow (Berlin)
Eine Gruppe mit neun Plätzen als Heimgruppe besonderer Prägung (Rund um die Uhr).
Schwarzenfels (Hessen)
Drei Gruppen mit insgesamt 21 Plätzen, mit einer intensiven Eingangs- und Aufbauphase sowie einer Verselbstständigungsgruppe.
Töpelmühle (Sachsen)
Eine Gruppe mit zwölf Plätzen als Heimgruppe besonderer Prägung (Rund um die Uhr) mit ergänzenden Leistungen.